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Von Murat Kilinc
Letzte Aktualisierung am: 4. Juni 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Zu schnell gefahren in der Probezeit: Das droht
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann bei Fahranfänger neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Sind sie mit 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren, handelt es sich um einen A-Verstoß.
Dieser führt dazu, dass der Führerscheinneuling an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen muss. Zudem wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Bei drei A-Verstößen wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
1. Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Tabelle
2. Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Tabelle
2.1. Geschwindigkeit überschritten?
Mit dem Bußgeldrechner die Sanktionen ermitteln
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet.

3. Sind Sie zu schnell gefahren?
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut dem Innenministerium Stuttgarts wurden im Jahr 2024 rund 1,6 Millionen Autofahrer in Baden-Württemberg geblitzt, weil sie zu schnell gefahren sind.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.


3.2. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Sanktionen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Sind Sie mit mehr als 41 km/h zu schnell gefahren, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn zieht üblicherweise die Sanktionen für Tempoverstöße außerorts nach sich. Allerdings gibt es auch Autobahnen, die innerorts verlaufen. Auf diesen müssen Sie dann mit höheren Bußgeldern rechnen.


3.3. Welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen. So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit reduzieren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
3.4. Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
| Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
| Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
| Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
| Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
| An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| - mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| - dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) | |

4. Geschwindigkeitsüberschreitung: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.





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Hallo Leute ich bin bei denn Schnellstraße
(70)Zone 110 gefahren weiß jemand was da raus kommt?
Hallo Mehmet,
dies kann ein Bußgeld, 2 Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen, wie Sie der Tabelle entnehmen können.
Bussgeldkatalog.de
Wurde in einem Monat drei mal geblitzt einmal mit 17km/h zu viel. Einmal mit 26km/h und einmal mit 30km/h zu viel alle blitzer waren außerorts.
Mit welcher strafe kann ich rechnen?
Bzw bekomme ich einen monat fahrverbot wegen der wiederholtat?
Mit freundlichen Grüßen
Weber
Hallo Erik,
welche Sanktionen Sie erwarten, lässt sich nicht pauschal sagen. Wie Sie selbst schon vermutet haben, gelten Sie als Wiederholungstäter, da Sie innerhalb eines Jahres zweimal mit mindestens 26 km/h zu viel geblitzt wurden. Bei Wiederholungstätern hat die zuständige Behörde einen größeren Ermessensspielraum, um die Strafe festzusetzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hallo, ein amerikanischer Freund ist mit meinem PKW 31kmh zu schnell gefahren ausserorts, und lebt nicht mehr hier.
Wenn ich ihn angebe, bekommt er das nächste Mal bei der Einreise Probleme?
Danke sehr für die Auskunft!
Hallo,
ob mögliche Probleme bei der erneuten Einreise auftreten können, können wir pauschal nicht einschätzen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ich war zum Arbeit weg.Die Geschwindigkeit erlaubt
war 30 Kilometer, 30 zone .
Der war ein mann und macht er Einstellung für kamara.ich war am 32 geblitzt. Bekomme ich Mahnung oder nicht .
Hallo Usman,
bei einer Geschwindigkeitsmessung wird in der Regel immer eine Toleranz abgezogen. Diese liegt in der Regel bei 3 km/h. Ein Bußgeld wäre demnach in der Regel eher unwahrschienlich.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hallo Bussgeldkatalog,
ich bin im Frühjahr ´18 innerorts 21 km/h zu schnell gefahren. Ich bezahlte das Bussgeld und bekam 1 Punkt in Flensburg. Jetzt wurde ich ausserorts von einer Streife mit 23 km/h zu schnell per Video gefilmt. Bussgeldbescheid liegt jetzt vor.
Muss ich ein Fahrverbot fürchten, wenn ich den Bussgeldbescheid akzeptiere?
Danke im Voraus
Hallo Tim
Ein Fahrverbot wegen einer Wiederholungstat kann laut geltendem Bußgeldkatalog ausgesprochen werden, wenn Sie zwei mal innerhalb eines Jahres mit 26 km/h oder mehr zu schnell unterwegs gewesen sind.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hallo,
ich wurde am 05.06.18 mit 26 km/h zuviel auf der Autobahn in einer 100er Zone geblitzt. Danach wurde ich am 09.06.18 ebenfalls in einer 100er Zone mit 38 km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt. Lt. Bußgeldkatalog sind das ja 2 Verstöße in einem Jahr, was ein Fahverbot von einem Monat nach sich zieht. In diesem Fall ist es aber so, dass von der ersten Überschreitung noch kein Bußgeldbescheid sondern nur der Zeugenfragebogen vorliegt. Nun ist meine Frage, ob ich bereits ein „Wiedeholungstäter“ im Sinne des Bußgeldkataloges bin und ein Fahrverbot erhalte, oder nicht, weil noch kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vorliegt und das „Jahr“ noch nicht begonnen hat?
Hallo Markus,
Ihre Annahme ist richtig. Sie gelten unter diesen Umständen noch nicht als Wiederholungstäter.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hallo,
Ich wurde zum 2. mal in der Probezeit mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt. Das erste mal war vor paar Jahren da war ich 23 km/h zu schnell. Und hatte dann ein Aufbauseminar. Und natürlich 2 Jahre Probezeit Verlängerung. Die würde dieses Jahr enden. Aber leider ist es noch nicht soweit. Jetzt wurde ich mit 34 km/h ausenorts zu schnell geblitzt. 80 Zone …. Was kommt nun auf mich zu ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Nina,
bei einem ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit werden Ihnen eine Verwarnung und eine Empfehlung zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen. Zusätzlich kommen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Ich wurde in der Probezeit Verlängerung mit 34km/h zu schnell ausenorts geblitzt. (80zone). Wäre dieses Jahr fertig mit der Probezeit. Mein erstes Mal war vor ca 2 Jahren mit 23 km/h Zuviel. Und hatte deshalb ein Aufbau Seminar. Was passiert jetzt ? Mit was muss ich rechnen?
Hallo Nina,
auf einen ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit folgt eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Weitere Proezeitmaßnahmen folgen erst bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß. Daher müssen Sie lediglich mit dem entsprechenden Bußgeld von 120€ und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Wenn ich in der Probezeit außerort unter 20km/h zu schnell war is das dann ein B-Verstoß oder garnichts?
Hallo Mark,
in der Regel wirkt sich ein Tempoverstoß unter 20 km/h nicht auf die Probezeit aus.
Ihr Team von bussgeldkatalog.de
Hallo!
Ich wurde innerhalb eines Jahres jetzt das 2.mal mit 27kmh zu schnell außerhalb geschlossener.Ortschaften geblitzt. (Beides in einer 70er Zone auf einer Bundesstr.)
Was passiert jetzt? Muss ich meinen Führerschein abgeben oder habe ich eine Möglichkeit die Geldstrafe zu erhöhen?? Danke
Hallo Nina,
Sie werden zum einen für Ihre zweite Geschwindigkeitsübertretung sanktioniert, wofür normalerweise ein Punkt und 80 Euro Bußgeld anfallen. Da Sie jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit als Wiederholungstäter eingestuft werden – dies ist bei zwei Mal im Jahr mit min. 26 km/h zu viel der Fall – kann die Sanktion strenger ausfallen. Ob Sie ein Fahrverbot erhalten, können wir nicht vorhersagen, ausgeschlossen ist es nicht. Ein Fahrverbot durch eine höhere Geldstrafe zu umgehen, wird nur in den allerseltensten Fällen gewährt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.de