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Von Murat Kilinc
Letzte Aktualisierung am: 4. Juni 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Zu schnell gefahren in der Probezeit: Das droht
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann bei Fahranfänger neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch weitere Konsequenzen nach sich ziehen. Sind sie mit 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren, handelt es sich um einen A-Verstoß.
Dieser führt dazu, dass der Führerscheinneuling an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen muss. Zudem wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Bei drei A-Verstößen wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen.
1. Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Tabelle
2. Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Tabelle
2.1. Geschwindigkeit überschritten?
Mit dem Bußgeldrechner die Sanktionen ermitteln
Wenn Sie keinen genauen Überblick über den neuen Bußgeldkatalog haben und sich gerne das entsprechende Bußgeld in Euro berechnen lassen möchten, dann nutzen Sie hierfür den Bußgeldrechner. Klicken Sie sich durch verschiedenen Wahloptionen im Bußgeldrechner und das Bußgeld wird Ihnen gemäß des Bußgeldkatalogs der aktualisierten Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgerechnet.

3. Sind Sie zu schnell gefahren?
Gerade einer breiten leeren Straße kann es leicht passieren, dass Verkehrsteilnehmer es mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau nehmen und etwas zu sehr auf das Gaspedal treten. Tatsächlich gilt die Geschwindigkeitsüberschreitung als die meist begangene Ordnungswidrigkeit in Deutschland.
Laut dem Innenministerium Stuttgarts wurden im Jahr 2024 rund 1,6 Millionen Autofahrer in Baden-Württemberg geblitzt, weil sie zu schnell gefahren sind.
Hohe Bußgelder sowie ggf. Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote von mehreren Monaten drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen. Fahrverbote werden insbesondere bei Tempoverstößen innerorts schneller verhängt. Mit welchem Bußgeld wegen überhöhter Geschwindigkeit Sie rechnen müssen, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.


3.2. Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und außerorts
Bei der Bemessung der Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog gibt es zum Teil große Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die innerhalb von geschlossenen Orten aufgezeichnet wurde und Tempoverstößen außerorts.
So wird zu schnelles Fahren in einem Ort wesentlich härter und mit höherem Bußgeld bestraft als außerhalb. Gründe dafür sind das hohe Unfallrisiko sowie die erhöhte Sicherheitsgefährdung:
- Innerhalb geschlossener Ortschaften fangen die Bußgelder für Autofahrer bei 30 Euro an und enden bei 800 Euro. Fahren Sie mehr als 21 km/h zu schnell, drohen Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot kann ebenfalls ab 31 km/h mehr verhängt werden.
- Außerorts wiegen die Sanktionen zwar nicht so schwer, das sollte Sie aber nicht zu schnellem Fahren motivieren. Hier wird die Sicherheit im Straßenverkehr nicht so stark beansprucht wie innerhalb von Ortschaften. 20 Euro Bußgeld warten bei geringen Verstößen und bis zu 700 Euro bei schwerwiegenderen. Auch hier werden ab 21 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit Punkte in Flensburg eingetragen. Sind Sie mit mehr als 41 km/h zu schnell gefahren, kann ein Fahrverbot auf Sie zukommen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn zieht üblicherweise die Sanktionen für Tempoverstöße außerorts nach sich. Allerdings gibt es auch Autobahnen, die innerorts verlaufen. Auf diesen müssen Sie dann mit höheren Bußgeldern rechnen.


3.3. Welche Bußgelder drohen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung noch?
Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Pkw-Fahrer ihre Geschwindigkeit auch den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen anpassen. So müssen Autofahrer zum Beispiel bei schlechter Sicht durch Nebel oder bei Glatteis ihre Geschwindigkeit reduzieren.
Darüber hinaus kann auch dann ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden, wenn Kfz-Fahrer innerhalb eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h oder mehr auffallen. In diesem Fall gelten sie als Wiederholungstäter.
Mit welchem Bußgeld aus dem aktuellen Bußgeldkatalog, Punkten oder Fahrverboten Sie bei anderweitigen Verstößen in Bezug auf die gefahrene Geschwindigkeit rechnen müssen, können Sie im Folgenden einsehen:
3.4. Strafen bei Missachtung besonderer Verkehrssituationen
| Verstoß | Punkte | Bußgeld | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (Pkw) | 0 | 20.- | nein |
| Trotz angekündigten Bahnübergängen, besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder schlechten Sichtverhältnissen Geschwindigkeit nicht angepasst | 1 | 100.- 120.- mit Gefährdung 145.- mit Sachbeschädigung | nein |
| Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand | 1 | 80.- | nein |
| Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde | 0 | 20.- | nein |
| An illegalem Kraftfahrzeugrennen teilgenommen oder veranstaltet | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| - mit Gefährdung | 3 | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| - dabei Personen verletzt | 3 | Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren, minder schwere Fälle 6 Monate bis 5 Jahre, Entziehung der Fahrerlaubnis | |
| Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt | 1 | 75.- (zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich) | |

4. Geschwindigkeitsüberschreitung: Ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid möglich?
Ein Bußgeldbescheid im Briefkasten löst unterschiedliche Emotionen aus. Vom Ärger erwischt worden zu sein bis hin zu Zweifeln an der Richtigkeit der Messung. Liegen diese vor, fragen sich Betroffene häufig, wie sie gegen die Sanktionen vorgehen können.
Sie haben innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids die Möglichkeit, einen Einspruch gegen selbigen einzulegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.
Es gibt nämlich unterschiedliche Umstände, die dazu führen können, dass tatsächlich ein falsches Messergebnis vorliegt. Zum Beispiel kann der Blitzer nicht ordnungsgemäß geeicht gewesen sein oder die Messbeamten haben bei der Messung einen Fehler gemacht.
Außerdem muss die Messung aus einer geeigneten Entfernung zum Verkehrsschild durchgeführt werden. Liegt dieser Umstand nicht vor, so können Bußgelder wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angefochten werden. In Berlin zum Beispiel muss der Abstand 75 Meter zu geschwindigkeitsverändernden Zeichen und 150 Meter zu Ortstafeln sein.





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wurde außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt. kann man der Behörde wirklich so leicht verklickern, das z.B. mein Vater gefahren ist?
Hallo Adrian,
gemäß § 164 Abs. 1 StGB gilt es als falsche Verdächtigung, wenn Sie sagen, dass Ihr Vater gefahren ist. Dort steht:
Bussgeldkatalog.de
Hallo, zunächt habe ich folgende erste Frage. Ich hatte – bei einer Vorbelastung von einem Punkt – auf der Autobahn im Juli 2015 (also außerhalb) einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß (weit mehr als 26 km/h) – hatte die Schilder übersehen -, der mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von zwei Monaten und einem – zusätzlich erhöhten Bußgeld – bedroht ist. Dieser ist noch nicht!!! rechtskräftig. Zwischen der Vorbelastung und diesem Verstoß lag über ein Jahr. Mittlerweile kam allerdings ein weiterer Punkt (weniger als 26 km/h) hinzu, der rechtskräftig ist.
Kommt es bei dem Jahr auf den Tag der Überschreitung oder auf die Rechtskraft der Entscheidung an?
Welche Folgen würde ein weiterer Verstoß haben, wenn seit dem Tag der Übertretung / bzw. der Rechtskraft ein weiterer Verstoß hinzukommen würde, der mit einem Punkt bedroht wäre?
Welche Auswirkungen würde es haben, wenn dies dann über 26 km/h wäre? Wie sähe es aus, wenn es unter 26 km/h wäre?
Hallo Franz,
das Jahr zählt stets ab Tag der der Rechtskraft des Bescheides. Wenn dieser, wie sie beschreiben, noch nicht rechtskräftig ist und Sie danach noch keinen Verstoß über 26 km/h hatten, gelten Sie nicht als Wiederholungstäter. Selbst wenn der erhebliche Verstoß schon rechtskräftig wäre, wäre das der Fall, da die Wiederholungstäter-Regel erst ab 26 km/h zum Tragen kommt. Einen solchen Verstoß hatte Sie gemäß Ihrer Angaben seit dem erheblichen Verstoß noch nicht.
Bussgeldkatalog.de
Ich wurde innerhalb 12 Monaten einmal innerorts und jetzt einmal außerorts mit
21 zu schnell geblitzt beim erste mal bekam ich 80 Euro und einen Punkt .
Ich gehe jetzt davon aus das es wieder ein Punkt wird und 80 Euro
Was mir wichtiger ist ! muss ich mit einem Fahrverbot rechnen
Hallo Peter,
bei außerorts 21 km/h zuviel müssen Sie mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Die Wiederholungstäter-Regel greift erst ab zwei Verstößen mit 26 km/h zuviel.
Bussgeldkatalog.de
Guten Tag,
ich habe ein Anhörungsbogen über eine Geschwindigk.überschr. (46 km/h a.g.O. BAB ) mit Bild bekommen.
Frage: Ich bin nicht gefahren,ich weiss nicht wer,ich bin Halter,was muß ich tuen?
Ich habe mir die Strecke auf der BAB angeschaut , die Schilder links und rechts 80Km/h standen nicht auf gleicher Höhe,da konnte man schlecht die 80 sehen,wahrscheinlich Fahrzeuge dazwischen. Dann wären es nur 26 Km/h zu schnell.
Danke für Ihre Anwort
Hallo Wolfgang,
Sollten Sie nicht der Fahrer gewesen sein, haben Sie die Möglichkeit dies im Anhörungsbogen anzugeben. Sie müssen auch keine weiteren Angaben machen, also auch keinen Fahrer namentlich angeben.
Bussgeldkatalog.de
Ich wurde (vermutlich) auf der BAB geblitzt, obwohl ich sicher bin, freie Fahrt gehabt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in einem komplexen Bereich mit Auf- und Abfahrten, die mit elektronischen Tafeln gesteuert werden. Ich hatte – auf der linken Spur frei, auf der rechten gab es ein Stauschild. Auf einem entfernter stehenden Schild stand auch eine Begrenzung für die rechte Spur, weil diese 2 spurig in eine andere Autobahn mündet, auf der manchmal Staus sind. Daher sind dort oft Warnungen. Diese Geschwindigkeitsanzeige konnte ich aber aufgrund der Distanz und des Umstandes, dass sie verlosch, nicht lesen. Ich habe beschleunigt und wurde bei der Weiterfahrt geblitzt – noch deutlich VOR dem Schild, auf dem des Limit angezeigt wurde. Zudem fuhr ich links und hatte frei. (Weisse Auflösungszeichen).
Da ich frei hatte, bin ich normal gefahren und hatte geschätzt knapp 130. Vor mir war kein Mensch und nur rechts einer, der überholt wurde. Keine Ahnung, was da nun kommt.
Frage : Wie genau sind diese Anzeigen und wie wird da gemessen? Ich fahre die Strecke öfters und die Verkehrszeichen zeigen jeden Tag was anderes an, schalten auch schon mal mehrfach in der Anfahrt sichtbar um. Die linke scheint immer ein paar Sekunden voraus zu sein, wie mir scheint.
?
Hallo Geschockter,
es wird von den Behörden genau protokolliert, wann welche Geschwindigkeitsbegrenzung angezeigt wird. Die Beweislast liegt bei der Behörde, die Ihnen ein Fehlverhalten vorwirft. Sollte der Vorwurf nicht rechtssicher sein, also nicht juristisch bzw. technisch nachgewiesen werden können, sind sie gegenstandslos. Warten Sie also ab, was Ihnen vorgeworfen wird. Möglicherweise erhalten sie keinen Bußgeldbescheid. Falls doch, können Sie immer noch Einspruch einlegen und notfalls einen Anwalt konsultieren.
Bussgeldkatalog.de
Danke zunächst für die Antwort. Ich habe mich auch schon anderweitig informiert und gefunden, dass es da offenbar Streitfälle gibt, weil nicht belegbar ist, was das Schild angezeigt hat, weil man nur die Leitstellendaten hat. Diese sagen aber nur, was hätte angezeigt werden sollen – nicht aber das, was angezeigt wurde und ob das Schild nicht defekt war oder ein Umschaltkommando nicht mitbekommen hat. Zudem muss man rückrechnen, wann ich am Schild war. Keine Ahnung, wie genau das ist und ob die genau wissen, welches Schild gegolten hat. Es gibt ja mehrere. Ich warte jetzt mal ab, ob was kommt.
Ich hatte einen Auffahrunfall mit Personenschäden war zu dem Zeitpunkt in einem aufbuseminar. Ist der Führerschein dann weg ?
Und jetzt mit 10 km/h zu schnell geblitzt worden
Hallo Marcel,
vermutlich dürfen Sie Ihren Führerschein behalten. Wenn Sie das Aufbauseminar noch nicht abgeschlossen haben, hat der Verstoß keine weiteren Konsequenzen für die Probezeit. Ziel des Seminars ist, es Sie entsprechend zu nachzuschulen. Ohne Abschluss, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Sie die entsprechenden kenntnisse erworben haben. Davon abgesehen, kommt es auch auf die Umstände des Auffahrunfalls an. Lag ein A-Verstoß zugrunde? Relevant für Probezeitmaßnahmen sind außerdem erst Geschwindigkeitsvergehen über 20 km/h.
Bussgeldkatalog.de
Hallo,
Ich bin im November 2015 außer Orts 120 km erlaubt mit 23km mehr geblitzt worden
Und nun im Januar 2016 wieder mit 27 km schneller auf der Autobahn.
Hallo,
ich wurde innerhalb von einer Woche 2x geblitzt…
Einmal Innerorts mit 73kmh bei 50 ohne Abzug der Toleranz..
Einmal Außerorts mit 110kmh bei 70 ohne Abzug der Toleranz..
Ich bin noch in der Probezeit und das waren meine ersten „Vergehen“.
Vielen Dank im Vorraus.
Lg
Hallo Dennis,
da die erste Überschreitung mit weniger als 26 km/h erfolgte, drohen dort lediglich die üblichen Strafen – probezeitrelevante Maßnahmen greifen in diesem Fall nicht. Bei der zweiten Überschreitung handelt es sich um einen A-Verstoß: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.
Bussgeldkatalog.de
Hallo ich bin auf der Schnellstrasse warscheinlich geblitzt worden genau weiss ich das nicht hab keinen Blitzer gesehen. unsicher bin ich auch ob 100 oder 120Tempolimit war ich bin 148kmh gefahren und hab das auch erst gemerkt als mein Beifahrer ein Blitzlicht gesehen hat.Was kann passieren???? Ich bin alleinerziehende und brauch den Schein wegen der Arbeit und meiner kranken Kids Arzt usw… Ich hab grosse Sorge deswegen.Hatte noch nie Strafzettel oder bin auch noch nie geblitzt worden.
Hallo Marion,
es empfiehlt sich erst einmal abzuwarten, ob Sie überhaupt geblitzt worden sind. Unter Umständen bekommen Sie keinen Bußgeldbescheid. Es ist zudem in bestimmten Situationen möglich, ein Fahrverbot gegen ein höheres Bußgeld auszutauschen. In diesem Fall kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen.
Bussgeldkatalog.de
Hallo ich bin auf einer Bundesstraße in einer 70er Zone ca 100 gefahren. Mein Problem ist, dass ich momentan noch für ein Jahr in der Probezeit bin. Die 70er Zone befindet sich zwischen zwei 100er Zonen, welche ca 250 Meter lang ist und zu einem neuen Industriegebiet gehört, welches noch nicht benutzt wird. Ich wurde außerhalb der regulären Arbeitszeiten geblitzt und hoffe, dass ich nicht den Führerschein für eine gewisse Zeit abgeben muss, da er essenziell wichtig ist für meine Ausbildung.
Lg